Höhlenschutz

Eine Höhle ist ein vielfältiges und empfindliches Naturphänomen, das als wissenschaftliches Archiv, als Lebensraum und nicht zuletzt aus ästhetischen Gründen unbedingt erhaltenswert ist. Jeder, der schon einmal den Vergleich einer unberührten Höhle mit einer durch Vandalismus zerstörten Tropfsteinhöhle oder einer mit Müll verfüllten Schachthöhle gesehen hat, wird schnell einsehen, dass Höhlenschutz notwendig ist. Karsthöhlen sind keine isolierten Gebilde, sondern als Bestandteil eines grossen Karstsystems in einen Gesamtkreislauf eingebunden. Mülleinträge wie Autowracks, Ölfässer, Farb- und Lösungsmittelrückstände oder organische Abfälle können mit dem Sickerwasser sehr schnell und nahezu ungefiltert in das Grundwasser gelangen und dort zur Verunreinigung ganzer Trinkwassergebiete führen. Auch das Ausbringen von Düngemitteln oder Pestiziden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in Karstgebieten, ist aus diesem Grund sehr problematisch.

Die AGS-R betreibt aktiven Höhlenschutz in seinen Forschungsgebieten. Auch der Höhlenschutzbeauftragte der Kantone Zug, Zürich, Thurgau und Schaffhausen wird für die Schweizerischen Gesellschaft für Höhlenforschung (SGH) aus unseren Reihen gestellt. Die Höhlen werden in regelmässigen Abständen durch die Beauftragte konsultiert und bewertet.

Verunreinigte Höhlen und Objekte werden in verschiedenen Aktionen in Zusammenarbeit mit der Kommission für Höhlen- und Karstschutz der SGH gesäubert / ausgeräumt. Die Kommission hat in Zusammenarbeit mit dem SISKA die Broschüre Höhlen Fragile Unterwelt verfasst (Die Papierversion ist gratis und kann beim SISKA bestellt werden).

Downloads

Kontakt

Kontakt zum Höhlenschutzbeauftragten der AGS: Stefan Nussbaumer
Kommission für Höhlen- und Karstschutz der SGH: Link